AGB
1. Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und event concept über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen bedürfen einer
Schriftform.
1.2. Ergänzungen können jederzeit durch schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen
2.1. event concept erbringt seine Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2. Umfang, Form und Ausführung der Leistungen werden im Ermessen des körperlichen und geistigen Zustandes der Teilnehmer vollbracht.
2.3. event concept erbringt Leistungen insbesondere in Form von Freizeit- und Rahmenprogrammen, Incentives, Betreuung, Seminaren, Trainings und Workshops.
2.4. event concept macht darauf aufmerksam, dass es auch zu bewussten und sicherheitstechnischen Angelegenheiten kommt, und die Eigenverantwortung eines jeden
Teilnehmers aufrecht bleibt.
2.5. event concept übernimmt keinerlei Gewährleistung für unvorhergesehene Vorkommnisse.
3. Honorare und Kosten
3.1. Kontakte und Gespräche bis zur prinzipiellen Konzeptvereinbarung (Überblick) sind normalerweise unentgeltlich, es sei denn, dass anderes vereinbart ist.
3.2. Für Veranstaltungen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.3. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von Ausrüstung, Unterlagen, Assistenten, Filmen und Fotografieren berechnet.
3.4. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.5. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.6. Die vereinbarten Honorare sowie entstandenen Kosten sind jeweils ohne Abzug in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung angegeben pünktlich zu
zahlen.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Firma event concept an. Eine
Vervielfältigung und/oder Verbreitung der ausgearbeiteten Werke durch den Auftraggeber ist ausdrücklich untersagt.
4.2. event concept sichert sich zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht
entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert event concept vor und während der vereinbarten Veranstaltung laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Sollten Teile der Veranstaltung oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist event concept der Auftrag zur
Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5. event concept verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt
geworden sind.
4.6. event concept schlägt die Auswahl von sonstigen Personen, die die zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden, vor.
4.7. event concept ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch event concept wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen nicht eingehalten werden, ist
event concept unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber
nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen innerhalb von 90 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 20% des vereinbarten Honorars, ab 60 Kalendertagen 30% und ab 30 Kalendertagen
40%, ab 10 Kalendertagen 50%vom vereinbarten Honorar zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3. zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung
verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
5.3. Im Streitfall ist der Gerichtsstand Bad Ischl zuständig.